Abgeschickt von onkel_c am 17 Juni, 2002 um 21:19:30:
Antwort auf: Spiderfahrer mit 40IDF auf 2l-Motor meldet euch!!!!! von Marc am 17 Juni, 2002 um 13:11:17:
Hallo Jungs,
es müsste ein abgasgutachten für den besagten motor mit 40-er idf vorhanden sein, ausgestellt vor 1994. diese gutachten haben nach '94 im zuge der eg richtlinien ihre gültigkeit verloren. weiterhin gültigkeit haben abe's und teilegutachten zertifiezierter betriebe nach din iso 9002! alles andere ist nicht mehr, es sei denn...
du findest noch einen tüv'ler mit weitsicht und verständnis und der 'deinen fimmel' vielleicht nachvollziehen kann und sich entgegen dieser weisung verhält. es dürfte aber schwierig sein.
einfacher ist dies mit dem motor des bs-1. hier war die 40-er idf serienmässig verbaut.
die frage ist letztlich, ob der tüv beamte das überhaupt merkt. ja, ja, ich weiß streng geshen erlischt die allgemeine betriebserlaubnis....
ich habe bei mir auf der idf 40 sportluftfilter, war erst kürzlich beim tüv (der bei uns wirklich sehr genau ist). der freundliche beamte hat dies auch bemerkt, sich aber mit der bemerkung, original gibt es nicht mehr und die ist schon seit 5 jahren montiert zufrieden gegeben.
probier's halt.
gruß onkel_c